Maklerrecht

rechtsanwalt waetzmann maklerrechtDie Kanzlei Wätzmann berät bei Fragen zum Maklervertrag. Wir vertreten die Veräußerer oder Käufer einer Immobilie bei Streitigkeiten mit dem Makler um die Maklerprovision. Aber auch Immobilienmaklern selbst bieten wir kompetente juristischen Beistand.

Grundlage ist der Maklervertrag, mit dem der Auftraggeber sich verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung einer Wohnung, eines Grundstücks oder einer Immobilie eine Vergütung zu zahlen. Die sogenannte Courtage/Maklerprovision ist der Lohn des Maklers, wobei es sich bei der von ihm erbrachten Leistung um die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages handeln kann.

Als Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts erfasst es Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers. Gesetzliche Vorschriften zum Maklerrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Großteil wird jedoch der Rechtsprechung überlassen. Das Maklerrecht unterscheidet zwischen dem Wohnungsmakler (Mietverträge über Wohnraum) und dem Immobilienmakler (Kauf- und Mietverträge für Gewerberäume).

 

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