« Bei einem Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Ein Vertrag wird dann wirksam, wenn mindestens zwei Willenserklärungen (Angebot und Annahme), hinsichtlich des wesentlichen Vertragsinhalts vorliegen. »
Das Vertragsrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es umfasst im Wesentlichen alle wichtigen Bereiche, die in einem Vertrag von Bedeutung sein können auch die Entstehung und die Abwicklung das Vertrages. Hauptaufgabe des Vertragsrechts ist es, sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Regelungen durch den Vertrag verletzt werden.
Egal ob Sie von einem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten möchten, Ihre vertraglichen Ansprüche geltend machen wollen oder Ihre Forderungen durchsetzen möchten, profitieren Sie von der kompetenten Hilfe der Kanzlei Wätzmann. Wir gestalten und überprüfen Verträge, insbesondere auch im Hinblick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wir beraten Sie zum Beispiel bei folgenden Anliegen und Themen:
Kaufvertrag (auch Kauf im Online-Shop)
- Vertragsgestaltung beim Auto- bzw. Motorradkauf
- Besitz- und Eigentumsverschaffung
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (z.B. Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)
Leasingvertrag
- Abwehr von unberechtigten Forderungen aus dem Leasingvertragsverhältnis
Darlehensvertrag
- Kündigung
- Rückzahlungsansprüche
Reisevertrag
- Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Reiseveranstalter, Reisebüro oder der Fluggesellschaft
Dienstvertrag
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungsansprüchen
Werkvertrag
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungsansprüchen
Mietvertrag
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus dem Mietverhältnis auf Vermieter- und Mieterseite
Sonstige Verträge oder vorvertragliche Vereinbarungen
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